Verbindliche Zwischentermine auch ohne ausdrückliche Vereinbarung!
18.07.2022 KG, Urteil vom 26.04.2022 – 21 U 1030/20 BGB § 271 Abs. 1, § 323 Abs. 1, 4, § 631 Abs. 1, §§ 648, § 648a Abs. 1; ZPO § 287 Abs. 2 1. Insbesondere bei einem Werk- oder Architektenvertrag können die Parteien die gesonderte Fälligkeit von Teilleistungen vereinbaren, die nicht am Ende der […]