Meine Schwerpunkte

Baurecht (privat)

Bei Bauvorhaben berate und begleite ich Sie individuell in allen Projektphasen mit folgenden Schwerpunkten:
  • Bau- und projektbegleitende Beratung sowie Unterstützung von Auftraggebern und Auftragnehmern
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen (BGB und VOB/B)
  • Prüfung und Beantwortung von Behinderungsanzeigen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachträgen
  • Sicherung und Klärung von Mängelansprüchen, insbesondere im Rahmen von Selbständigen Beweisverfahren
  • Vertretung in Bauprozessen
Mit Begeisterung für meinen Beruf begleite ich Sie praxisorientiert durch alle Phasen Ihres Bauvorhabens und berate Sie in baurechtlichen Fragen: Von der Idee über die Ausschreibung, Planung und Bauausführung bis zur Fertigstellung und Nutzung des Objekts.

Dabei behalte ich das Projekt und Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Nötigenfalls beziehe ich auch außergerichtlich etwa durch die Einschaltung von Sachverständigen externe Expertise ein. Der zeit- und kostenintensive Gang zu Gericht muss immer die letzte Alternative bleiben. Im Bedarfsfall scheue ich aber auch streitige Auseinandersetzungen nicht.

Architekten- und Ingenieurrecht

Bei Fragen oder Problemen rund um Architekten- sowie Ingenieurverträge stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Architekten- und Planerverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen (HOAI) nebst Planernachträgen
  • Abwehr und Geltendmachung von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Urheberrechten
  • außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung sowie Abwehr von Ansprüchen
  • Building Information Modeling (BIM) zur Planung sowie für den Bau und das Betreiben von Bauwerken
Auftraggeber berate ich ebenso wie Planungsbüros und Projektsteuerer zu allen Fragen des Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsrechts bei Immobilienprojekten umfassend zu Honorar-, Haftungs-, Urheber- und Versicherungsfragen.

Mein Beratungsspektrum umfasst alle Projektphasen, von der Vertragskonzeption über das Vertragsmanagement bis zur Durchsetzung respektive Abwehr von Honoraransprüchen, nötigenfalls einschließlich der Führung von Honorarprozessen.

Die BIM-Methode (Building Information Modeling) kann von der Planung eines Gebäudes über dessen Errichtung und Betrieb bis hin zu seinem Abriss große Vorteile bieten. Um hier nicht den Anschluss zu verpassen, engagiere ich mich in der Fachgruppe Recht der internationalen Organisation buildingSMART, die das Ziel verfolgt, offene Standards (openBIM) für den Informationsaustausch und die Kommunikation auf der Basis dieser Methode zu etablieren.

Baurecht (ÖFFENTLICH)

In Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des Nachbarrechts berate und vertrete ich Sie gegenüber Gemeinden und Behörden respektive Ihren Nachbarn:
  • Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
  • Angrenzerbenachrichtigungen und Nachbarschaftsrecht
  • Abbruch- und Nutzungsuntersagungsverfügungen sowie Beseitigungsanordnungen
  • Flächennutzungs- und (vorhabenbezogene) Bebauungspläne
  • Umwelt-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht
  • Denkmalschutzrecht
Das öffentliche Baurecht bildet den rechtlichen Ordnungsrahmen bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen. Es bestimmt die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens. Rund um diese Themenkomplexe berate ich Sie gerne.

Ist eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar, vertrete ich Sie vor den Verwaltungsgerichten bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen oder Bauvoranfragen, öffentlich-rechtlichen Nachbarstreitigkeiten oder der Abwehr von baubehördlichen Ordnungsverfügungen sowie in Normenkontrollverfahren.

Immobilienrecht

Bei rechtlichen Fragen rund um das Immobilieneigentum berate ich Sie gerne:
  • Begleitung des Erwerbs sowie der Veräußerung von Immobilien
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Immobilienkaufverträgen
  • Analyse und Optimierung der grundbuchrechtlichen Situation
  • Ausarbeitung und Prüfung von nachbarrechtlichen Verträgen, insbesondere Dienstbarkeitsverträgen
  • Nutzung von BIM-Modellen für das Facility Management
Meine Beratung endet nicht mit der Fertigstellung der Bauleistung. Vielmehr unterstütze ich Sie auch darüber hinaus hinsichtlich aller immobilien-rechtlichen Fragestellungen. Gemeinsam mit Ihnen entwickele ich ganzheitliche Ideen und Konzepte für Ihre Immobilie und setze diese rechtssicher um.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die BIM-Methode meist in der Planungsphase angewandt, kommt aber zunehmend auch in der Bauphase zur Anwendung. Anstrebenswert erscheint, BIM in geeigneter Form über die gesamte Wertschöpfungskette im Bauwesen zu nutzen. Gerade auch im Betrieb und beim Rückbau kann die Methode wesentliche Vorteile aufweisen.

Makler- und Bauträgerrecht

Bauträger und Erwerber sowie Makler und (Ver-) Käufer/Mieter berate ich mit folgenden Schwerpunkten:
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Bauträgerverträgen
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen und Maklerklauseln in Notarverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen
Bei rechtlichen Fragen rund um die Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) unterstütze ich Sie gerne.

Dies von der Entwicklung und der Veräußerung der Immobilie über die Errichtung des Bauwerks bis hin zur Abnahme und zur Eigentumsübertragung.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mieter und Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen sowie Pächter und Wohnungseigentümer berate ich mit folgenden Schwerpunkten:
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen sowie Pachtverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärungen
  • Durchsetzung respektive Abwehr von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie von Miet- und Pachterhöhungen und Kündigungen
  • Außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung sowie Abwehr von Ansprüchen
Vermieter und Mieter sowie Pächter und Wohnungseigentümer berate ich in sämtlichen miet-, pacht- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen.

Streitige Auseinandersetzungen versuche ich im Interesse an vernünftigen und damit auch möglichst wenig belastenden Lösungen zu vermeiden. Im Bedarfsfall scheue ich solche aber nicht.