Wirksame Streitverkündung bei Bezugnahme auf Anlagen?
20.12.2022 – OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2022 – 29 U 197/21 BGB § 204 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 73 Der Auftraggeber als Streitverkünder kann in der Streitverkündungsschrift zur näheren Bezeichnung des Verfahrensstandes und zur Kennzeichnung der Mängel, derentwegen er sich einen Regress beim Auftragnehmer sichern will, auf Anlagen konkret Bezug nehmen. Die Streitverkündung […]