Der Bumerangeffekt bei Einsatz von AGB
23.06.2020 – Die mit dem Stellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbundene Hoffnung, die eigenen Interessen zu wahren, kann sich als trügerisch erweisen. Die Verwendung unwirksamer AGB führt häufig zu überraschenden Ergebnissen. Für den Verwendungsgegner nachteilige Klauseln können sich je nach konkreter Fallgestaltung als für ihn günstig erweisen. Dann bleiben sie anwendbar; der Verwender wird „bestraft“. Der […]