Wie ist die Höhe des Anspruchs auf Gesamtschuldnerausgleich darzulegen?
15.11.2022 – BGH, Beschluss vom 10.08.2022 – VII ZR 243/19 BGB §§ 280, 421, 426, 633, 634 Nr. 4; GG Art. 103 Abs. 1 1. Haften Architekt und Bauunternehmer für einen Mangel dem Besteller als Gesamtschuldner und hat der Bauunternehmer diesen Mangel im Wege der Nacherfüllung beseitigt, hat er gegen den Architekten einen Anspruch auf […]