Auswirkungen des Wohnungseigentums-Modernisierungs-Gesetzes (WeMoG) auf die Verfolgung von Mängelansprüchen gegen den Bauträger
08.06.2021 Seit dem 16.10.2020 gilt das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WeMoG). Die bis dahin geltende Norm § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG wurde ersatzlos und ohne Übergangsvorschrift aufgehoben. Dies wirft unter anderem die Frage auf, ob die Reform Auswirkungen auf die Verfolgung von Mängelrechten durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Bauträger hat, soweit es um […]