Leistung anders, aber besser ausgeführt: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung!
25.06.2020 – Auch wenn die Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, kann der Besteller keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Ist-Beschaffenheit aus technischer Sicht höherwertiger ist als die Soll-Beschaffenheit. OLG Koblenz, Urteil vom 23.02.2017 – 6 U 150/16; BGH, Beschluss vom 18.12.2019 – VII ZR 68/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) BGB §§ 242, 633; VOB/B § 2 Nr. 7, § 13 Nr. 1 Problem/Sachverhalt […]