Vertragsgestaltung in BIM-Projekten
24.06.2019 – Auch bei Anwendung der BIM-Planungsmethode sind die allgemein für die Planung und Abwicklung von Baumassnahmen geltenden Vorschriften des gesetzlichen Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) einschließlich des seit dem 1. Januar 2018 geltenden Bau- (§§ 650a ff. BGB) sowie Architekten- und Ingenieurvertragsrechts (§§ 650p ff. BGB) zu beachten. Zur vertraglichen Abwicklung eines BIM-Vorhabens empfiehlt […]