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„Dach komplett erneuert“ = Dach komplett erneuert!

20.02.2025 1. Der allgemeine Sprachgebrauch ist als allgemeiner Erfahrungssatz revisibel. 2. Es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch des Inhalts, dass unter einem in einem bestimmten Jahr komplett erneuerten Dach stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht (hier: Bitumenbahnen) zu verstehen ist. BGH, Urteil vom 06.12.2024 – V ZR 229/23 BGB §§ 133, 157, 433, 434, 437 […]